
© Ernst Strüngmann Institute
Das Ernst Strüngmann Institut (ESI) verfügt wieder über eine Haltungserlaubnis nach § 11 TierSchG. Die zuständige Fachbehörde hat die Sachkunde der verantwortlichen Veterinäre ebenso bestätigt wie die Eignung der Einrichtung. Damit ist auch die Durchführung primatenspezifischer Forschung wieder möglich.
Die Entscheidung ist das Ergebnis eines intensiven, behördlichen Verfahrens über das vergangene Jahr. Für das ESI ist sie zugleich Bestätigung für die Qualität seiner Arbeit und Verpflichtung, diesen Weg ebenso gewissenhaft wie transparent fortzusetzen.
Versuche an Primaten folgen klaren ethischen Leitlinien und ist wissenschaftlich unersetzbar: In einem Interview mit der FAZ, erklärt Prof. Lothar Willmitzer, Geschäftsführer des Ernst Strüngmann Instituts, warum er solche Versuche für gerechtfertigt hält.
Folgen Sie hier dem Link zum Interview.
Weitere Informationen zum Thema Tierversuche am Ernst Strüngmann Institut finden Sie auf unserer Transparenzplattform. Der dort veröffentlichte Faktencheck bietet Einblicke in Methodik, Haltung und gesetzliche Grundlagen unserer Arbeit.